Persönliche Leistung

Sanktionen für straffällig gewordene Jugendliche sollen so konstruktiv wie möglich gestaltet werden. Denn sie sind eine Chance für eine persönliche Standortbestimmung. Jugendanwaltschaften können Jugendliche in einem strafrechtlichen Verfahren zu einer persönlichen Leistung verurteilen. Dabei steht das Prinzip „Arbeit statt Strafe“ im Vordergrund und der Arbeitseinsatz hat den Charakter einer Wiedergutmachung. Entscheidend für die betroffenen Jugendlichen ist, dass sie für ihren Arbeitseinsatz Anerkennung erfahren und in ihrem Selbstwertgefühl gestärkt werden.

Die Bergbauernfamilien, die mit Caritas-Bergeinsatz für Einsätze von straffälligen Jugendlichen zusammenarbeiten, haben grosse Erfahrungen mit deren Umgang. Sie sind überzeugt, dass Strafen nicht nur Grenzen und Normen verdeutlichen sollen, sondern auch einen pädagogischen Prozess beinhalten müssen, der den Jugendlichen Verhaltensalternativen aufzeigt.